Verkaufs und Lieferbedingungen
Stand 01.01.2009
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I. Allgemeines
1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den vorliegenden Auftrag sowie für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn der Besteller im Einzelfall unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht erhalten haben sollte. Auftragsbedingungen sind in keinem Fall für uns verbindlich.
Mit der Entgegennahme unserer Lieferung und Leistung gelten unsere Verkaufs-und Lieferbedingungen als angenommen.
2. Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung für uns verbindlich.
3. Für Art und Umfang des Auftrages ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
II. Lieferungen
1.Wird eine vereinbarte Lieferfrist aus Gründen die wir zu vertreten haben, nicht eingehalten, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer ange-messenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche insbesondere solche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
2. Ereignisse höherer Gewalt - auch solche bei unseren Zulieferanten - verlängern die Lieferzeit um die Dauer ihres Vorliegens mit angemessener Wiederanlaufzeit. Dies gilt auch, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden. Dauert die Ver-zögerung länger als sechs Monate, sind wir in gleicher Weise zum Rücktritt od. Teilrücktritt berechtigt wie der Besteller. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten auch behördliche Eingriffe, Energie- oder Rohstoffschwierigkeiten, Streiks, Aussperrung, Unfälle oder andere Vorkommnisse, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
3. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu den Bedingungen des Auftrages auszuführen.
4. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl in originaler oder anderer vergleichbarer Verpackung. Originale Verpackung gilt in jedem Fall als ordnungsgemäß und ausreichend. Auch soweit im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat.
Die Gefahr geht ferner über bei angezeigter Versandbereitschaft der Ware.
III. Preis, Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager ohne Versand und Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Lieferfristen von mehr als
4 Monaten gelten die am Tage der Auslieferung gültigen Preise.
2. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen sind Zahlungen spätestens bei Abholung des Kaufgegenstandes oder im Falle der Ver- sendung bei Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer fällig.
3. Sämtliche Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle auf eines unserer Konten zu leisten. Unsere Verkäufer haben keine Inkassovollmacht.
4. Zahlung durch Wechsel bedarf einer vorherigen, ausdrücklichen
Vereinbarung. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber herein-genommen. Sie gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
5. Bei Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks werden alle offenen Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.
6. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von 11%/ Jahr, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens.
7. Wir berechnen Mahnkosten von EUR 10,00 pro Mahnung.
8. Bei Kursschwankungen über +/- 2% behalten wir uns entsprechende Preisanpassungen vor.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Vorher ist Sicherungsübereignung oder Verpfändung untersagt. Für den Fall zulässiger Weiterveräußerung werden schon jetzt hiermit die Ansprüche des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern auf die Gegenleistung für die Weiterveräußerung abgetreten. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
2. Die Weiterverarbeitung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit anderen Gegenständen erfolgt für uns. Wir erwerben an den neuen Gegenständen mit Miteigentum im Verhältnis der Werte der verarbeiteten oder verbundenen
Teilen. Verlangen wir Herausgabe der uns gehörenden Gegenstände, so liegt darin nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben.
V. Gewährleistung
1. Die Gewährleistung beträgt für Artikel, der Rabattgruppe F und die einem Verschleiß unterliegen , 12 Monate ab Gefahrenübergang und bestimmungsgemäßer Gebrauch gemäß Kaufvertrag vorausgesetzt, für sonstige Artikel 24 Monate. Der Besteller muß uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes bzw. unserer Leistungen schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht gedeckt werden können, sind uns innerhalb drei Tagen nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Jedwede Mängelrügen müssen stets schriftlich und spezifiziert erhoben werden.
2. Ausgenommen von der Gewährleistung sind von uns nicht zu vertretene Schäden und Mängel, insbesondere durch unsachgemäßen Betrieb oder Wartung, eigenmächtige Änderungen am Liefergegenstand, sonstige kundenbedingte Störungen oder höhere Gewalt, natürlicher Verschleiß, wenn der Besteller unseren konkreten Hinweis, daß erst einer oder mehrere dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
3. Die Gewährleistung erfolgt kostenfrei nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung. Falls nach Ablauf einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten von uns Gewährleistung für elektronische und sonstige Teile erbracht wird, sind wir berechtigt, die damit zusammenhängenden Aufwendungen und Auslagen vom Besteller zu verlangen.
4. Schlägt die Nachbesserung bzw. -lieferung bzw. Ersatzleistung nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Besteller fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewähr-leistungs- und Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, es sei denn Ansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollten. Grundsätzlich sind Schadens- oder sonstige Ansprüche auf die jeweilige Ersatzleistung unserer Produkthaftpflichtversicherung, hilfsweise auf den Auftragswert - soweit gesetzlich zulässig - beschränkt.
VI. Verschiedenes
1. Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma.
2. Gerichtsstand für beide Teile, auch für Streitigkeiten im Urkunde-, Wechsel- oder Scheckprozeß - gleichgültig, welcher Zahlungsort sich aus einem Wechsel oder Scheck ergibt - ist Bad Kreuznach. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall, daß der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Für den Fall der Rücknahme der Ware, ohne daß dem Kunden ein Recht auf Gewährleistung zusteht, wird eine Bearbeitungspauschale von 20% des Warenwertes vereinbart zuzüglich der Frachtkosten für die Rücklieferung, wenn diese vom Kunden unfrei zugestellt wurde. Weiterhin werden die Frachtkosten für die 1. Lieferung berechnet.
Bei Rücknahme der Ware sind vom Kunden folgende Daten auf unserem Rücksendeformular anzugeben:
Fehlerbeschreibung -Rechnungsnummer -Rechnungsdatum
4. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Besteller nur berechtigt, sofern seine Ansprüche von uns nicht bestritten oder diese rechtskräftig festgestellt sind.
5. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
6. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie eines Auftrages bedarf zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Auf diese Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
7. Bei Aufträgen unter EUR 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 10,00 erhoben.
8. Bestellung von zusätzlichen technischen Unterlagen sind kostenpflichtig.
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